Einsatztaktik bei Hochhausbränden
Brandrat Ing. Ernst-Georg Klammer, BF Wien
In Wien
hat ein “Hochhausboom” eingesetzt, und an den verschiedensten Stellen werden
solche Bauten errichtet, um einen angeblichen Nachholbedarf der Bundeshauptstadt
in dieser Hinsicht abzudecken. Betrachtet man dieses Geschehen aus dem Blickwinkel
der Feuerwehr, dann tauchen natürlich sofort Gedanken an das (verfilmte) “Flammende
Inferno” in einem Hochhaus auf, und dem Eingeweihten ist bekannt, daß sich
die Feuerwehren schon seit geraumer Zeit Gedanken - manchmal auch Sorgen -
um die Möglichkeiten zur Menschenrettung und Brandbekämpfung in Hochhäusern
machen.
Was aber ist eigentlich ein “Hochhaus?
Die Maßzahlen, nach denen ein Gebäude als Hochhaus einzustufen ist, finden
sich zuerst einmal in den Länderbauordnungen. Und hier ist man durchaus unterschiedlicher
Ansicht: Während “vorsichtige” Landtage festgelegt haben, daß schon ein Gebäude
mit einer Höhe ab 15 m als “Hochhaus” einzustufen ist, wurde in den meisten
Bundesländern auf die Rettungsmöglichkeiten der Feuerwehren mit ihren Drehleitern
Bezug genommen. Ein Haus ist dort dann ein “Hochhaus”, wenn Vollgeschoße über
den Anleitergrenzen mit einer Standarddrehleiter liegen. In Wien gibt die
Landesbauordnung vor, daß dazu der Fußboden des letzten Geschoßes höher als
26 m über dem Boden liegen müßte; bei “Hanglagen” zählt der Mittelwert.
Und aus
einer solchen “Hochhauseinstufung” werden dann allerlei gesetzliche Sicherheitsmaßnahmen
abgeleitet: Zum überwiegenden Teil erstrecken sie sich auf Brandabschnittsbildung
und Fluchtwegsicherung, aber auch unzulässige Installationen (Gas) und notwendige
Sicherheitsinfrastrukturen (Sicherheitsaufzüge für die Feuerwehr, Brandmelde-,
Steigleitungs- und Löschanlagen) werden definiert.
Leider heißt aber nicht alles “Hochhaus”, was die genannten Höhenkriterien
erfüllen würde. So gibt es beispielsweise eine ganze Reihe von Gebäuden aus
der “Gründerzeit” um die Jahrhundertwende, die weit über 26 m hoch sind, bei
denen auf diese Gebäudehöhe allerdings keine Rücksichten genommen wurde. Während
moderne Hochhäuser feuerwehrintern als “Hochhaus B” - wobei das “B” für “besser”
steht - bezeichnet werden, laufen diese Gründerzeitbauwerke unter “Hochhaus
A”. Das “A” steht für “alt”.
Risiken und Besonderheiten von Hochhäusern
Das “spezifische” Risiko von Hochhäusern war und ist die Höhe - und damit erschwerte Erreichbarkeit - von bestimmten Gebäudeteilen. Und trotz aller Sicherheitstechnik, die man heute in solche Objekte einbaut, ist doch die Höhe, die Vielzahl der Geschoße, der Maßstab geblieben, der die Probleme bei Einsätzen vorgibt:
Durch die
Anzahl der Aufenthaltsebenen sind meist auch viele Personen im Gebäude.
Nun würde zwar ein Brand in einem Stockwerk durch die geschoßweise Brandabschnittsbildung
kaum zu einer unmittelbaren Gefährdung der Menschen in den anderen, angrenzenden
Stockwerken führen. Es ist aber für jeden, der im Gebäude anwesend ist, sicher
eine streßverursachende Situation, zu wissen, daß es im Gebäude, einem “Hochhaus”
brennt. Aus diesem Umstand ist die Panikgefahr in einem solchen Gebäude unter
Umständen sehr hoch, und um einer solchen Entwicklung vorzubeugen, müßte die
Feuerwehr eventuell dementsprechend viele Einsatzkräfte als Ansprechpartner
für die hilfesuchenden Gebäudebenutzer auch in nicht unmittelbar betroffenen
Stockwerken einsetzen.
An dieser Stelle darf auch der Vergleich zu “alten” Hochhäusern gezogen werden:
In solchen Objekten gibt es meist keine stockwerksweise Brandabschnittsbildung.
Brandqualm könnte sich ungehindert über das ganze Objekt ausbreiten, und eine
Vielzahl von Personen müßte dementsprechend aus allen verrauchten Bereichen
gerettet werden: Der Personalaufwand läge hier für die Einsatzkräfte ungleich
höher.
Auf der einen Seite braucht man also viele Einsatzkräfte, auf der anderen Seite verfügen diese aber nur über beschränkte Ressourcen: Die Atemluft reicht nur für einen bestimmten Zeitraum, jegliches Werkzeug, das nicht automatisch mitgenommen wird, muß erst unter zumindest Zeitaufwand nachgeschafft werden. Man braucht dazu noch mehr Einsatzpersonal, und bei größeren Einsätzen wird man sicher Stützpunkte mit Gerätedepots im Bereich der Brandstelle - am besten ein oder zwei Geschoße darunter - aufbauen müssen. Der dazu erforderliche Funkverkehr wird eventuell zum Teil vom Gebäude abgeschirmt und erschwert; die Logistik dieser Versorgung - ein Teil der Einsatztaktik - stellt beträchtliche Anforderungen.
In Hochhäusern,
insbesondere in neueren, herrscht im Regelfall ein hoher Grad von Gebäudetechnik
und Gebäudeautomation vor. Versorgung insgesamt, Klima, Lüftung, Aufzugssteuerung,
Beleuchtung, etc. Man spricht hier von “hochinstallierten Gebäuden”. In diese
Gebäudetechnik ist selbstverständlich auch Sicherheitstechnik integriert:
Brandfallsteuerungen der Aufzüge, der Brand- und Rauchschutztüren, von Brandschutzklappen
in Luftleitungen, Ersatzversorgungsanlagen, Löschwasserförder- und Drucksteigerungseinrichtungen,
etc. Und ohne diese Integration und Einrichtung brandschutztechnischer Anlagen
wäre die Brandbekämpfung zum Teil auch gar nicht mehr möglich: Man stelle
sich hier nur die Löschwasserförderung in ein 200 m hohes Gebäude vor! Aus
Erfahrung muß zu dieser Sicherheitstechnik aber leider bemerkt werden, daß
einige systematische Fehlerquellen nicht ausgemerzt werden können, und daß
gerade die daraus resultierenden Fehler für unliebsame Überraschungen sorgen
können, die bei der einsatztaktischen Planung durchaus ad hoc einzubeziehen
sind.
Zu diesen Fehlern gehören:
Von Menschen
außer Kraft gesetzte Brandschutzeinrichtungen:
Die aufgekeilte Brandschutztüre ist ein sattsam bekanntes Beispiel. Das Risiko
bei einer Stiegenhaustüre würde sich allerdings mit der Anzahl der durch dieses
Stiegenhaus erschlossenen Stockwerke multiplizieren. Oft werden auch andere
Brandschutzeinrichtungen unwissentlich außer Kraft gesetzt: Durch nachträgliche
Sichtdeckengestaltungen können Brandmelde- und Löschanlagen in ihrer Funktion
beeinträchtigt werden, und gerade Sperr-, Schließ- und Zutrittskontrollsysteme
werden meist nach betrieblichen Erfordernissen und ohne Rücksicht auf die
Brandschutztechnik und die für die Einsatzkräfte erforderliche Infrastruktur
geändert.
“Systemschwächen”:
Eine Brandfallsteuerung muß in den sicheren Zustand gehen, wenn man die anzusteuernden
Teile der Brandmeldeanlage außer Betrieb nimmt. Was passiert aber, wenn man
an den gesteuerten Anlagen manipuliert?
Angenommen, sie schalten eine Lüftungsanlage ab, nicht jedoch die Luftleitungsmelder,
die diese Luftleitung überwachen. Es könnten also in einem solchen Fall die
Brandschutzklappen in der Luftleitung offen bleiben. Die Luftleitungsmelder
funktionieren aber im Regelfall durch Staudruck, der sich nur bei Luftförderung
ausbildet. Und dieser Staudruck ist bei abgeschalteter Lüftungsanlage nicht
vorhanden. Wenn also genau zu diesem Zeitpunkt ein Brand in der Lüftungsanlage
ausbricht - nicht unwahrscheinlich, da ja gerade für irgendwelche Wartungsarbeiten
die Lüftungsanlage abgeschaltet wird -, dann würde sich der Brandrauch eine
gewisse Zeit lang ungehindert ausbreiten können, bevor er durch “Diffusion”
auch in die Luftleitungsmelder vordringt und ein Schließen der Klappen veranlaßt.
Und wer kennt schon alle gewerkeübergreifenden Wirkungen der Gebäudesteuerung,
kann solchen “Systemschwächen” von vornherein entgegenwirken?
Unbemerkt
ausgefallene Geräte:
Durch Alterung, Umbauten, Leitungsumlegungen, etc., können brandschutztechnische
Einbauten unbemerkt ausgefallen sein. Die möglichen Folgen sind vielfältig.
Ein Beispiel hierfür wären z.B. einzelakkumulatorversorgte Notlampen, die
durch den Memo-Effekt des Akkus außer Betrieb gegangen sein können.
Standzeiten der Geräte und Brandabschnitte:
Brandschutztechnik - so gut sie auch sein mag - ist immer für gewisse Funktionserhaltdauer
konzipiert. Eine Brandschutzklappe K 30 hält der direkten Beflammung eben
nur 30 Minuten stand; dann steigen die Leckraten beträchtlich. Insbesondere
bei größeren Bränden in Gebäuden sollte man also immer mit diesen “Brandwiderstandsklassen”
disponieren, und bei Hochhäusern gilt wiederum, daß das Risiko durch die vielen
Geschoße, die weitverzweigten Installationen, potenziert wird.
Leitlinien für den Feuerwehreinsatz
In betrieblich
genutzten Hochhäusern wird es mit großer Wahrscheinlichkeit eine Betriebsbrandschutzorganisation
geben, derer Mitglieder über das Gebäude selber und die Lage im Objekt Auskunft
geben können müßten. Darüber hinaus gibt es meist noch eine Brandmeldeanlage,
die ebenfalls ganz guten Einblick auf die Ereignisentwicklung bieten müßte.
Und da im Bereich der Brandmelderzentrale meist noch weitere sicherheitstechnische
Steuerungs- und Meldeanlagen installiert sind, Brandschutz- und Meldergruppenpläne
bereit gehalten werden, ist dieser Ort sicher ein zentraler Anlaufpunkt für
die Einsatzleitung - die aber auch einen Ansprechpartner, der das Haus kennt,
braucht.. In “Wohnhochhäusern” wird es diesen betrieblichen Brandschutz oft
nicht geben, allerdings wirkt hier die bessere Zellenbildung durch die Einzelwohnungen
gefahrenmindernd.
Die erstankommenden Kräfte müssen auf jeden Fall möglichst rasch ins Brandgeschoß,
um einerseits schadensbegrenzend eingreifen, andererseits aber auch allein
schon durch ihre Anwesenheit günstig gegen Paniktendenzen wirken zu können.
Sollte sich der Brand nicht mit einem “Erstschlag” löschen lassen, so sind
umgehend Ergänzungskräfte anzufordern, wobei alle die vorher genannten Risiken
und Besonderheiten mit einzuplanen sind: In einem solchen Fall sind auch alle
Bereiche rund um die Brandstelle zu begehen und zusätzlich Kräfte zur Evakuierung
des Hauses vorzusehen. Des weiteren wird man zum Teil Einsatzeinheiten zu
sicherheitstechnisch signifikanten Plätzen im Haus - z.B. in Lüftungszentralen
- schicken müssen. Und dazu kommt noch, daß sich die Einsatzkräfte gegenseitig
sichern müssen, daß also kein Atemschutztrupp isoliert arbeitet, notfalls
von einem in der Nähe befindlichen Trupp “gerettet” werden kann.
Dies heißt - umgelegt auf die Praxis: Die ersten beiden Gruppen der ersten
Löschbereitschaft werden unmittelbar im Gefahrenbereich tätig sein, hier zu
löschen versuchen, zumindest aber Brand- und Rauchausbreitung behindern..
Die dritte Gruppe kann schon mit einem “Spezialauftrag” zur Menschenrettung,
Kontrolle der Brandstellenumgebung, etc., eingesetzt werden.
Wenn dezidiert ein Hochhausbrand angezeigt wurde, werden noch eine zusätzliche Gruppe mit dem Sprungrettungsanhänger und die 50 m-Drehleiter alarmiert. Zwar wird der Einsatz von Steig- und Sprungrettungsgeräten nur in Ausnahmesituationen sinnvoll sein, da viele Gebäudeteile naturgemäß gar nicht erreicht werdenkönnen, und insbesondere die sichtbare Vorbereitung von Sprungrettungsgeräte könnte Personen im Gebäude zur “gefährlichen Überlegungen” verleiten. Man hätte diese Mittel aber für den Fall des Falles dabei, und die zusätzliche Gruppe kann jedenfalls Versorgungsaufgaben vor dem Brandobjekt übernehmen. Zu denen gehört auf jeden Fall auch schon die vorbereitende Planung der Fahrzeugzufahrt und -aufstellung für den Fall einer Einsatzerweiterung, damit dann Transport und Nachschub nicht behindert werden.
Ist auch nur absehbar, daß mit den vorher angeführten Maßnahmen der Brand nicht beherrscht werden könnte, so sind umgehend Kräfte nachzualarmieren. Von den nachkommenden Gruppen der Alarmstufe 2 sind dann sinnvollerweise wieder zwei Gruppen zu Brandbekämpfung - dann im umfassenden Angriff - und zur Menschenrettung und zum gegenseitigen Schutz einzusetzen. Diese nunmehr vier zur Brandbekämpfung eingesetzten Gruppen würden eine gebäudeeigene Naßsteigleitungsanlage schon bis zu den Grenzkapazitäten ausnutzen. Auf der anderen Seite sollte es aber in Hochhäusern keine Lagerungen oder Brandabschnittsgrößen geben, die mit dieser Löschleistung nicht beherrscht werden können.
Die dritte Gruppe der zweiten Bereitschaft, die Besatzung des ATF und sonstig erübrigbare Kräfte müßten aber in diesem Fall sofort damit beginnen, einen Atemschutzsammelplatz im Bereich der Brandstelle einzurichten, da die erstangekommenen Kräfte zu etwa diesem Zeitpunkt schon die Atemschutzgeräte tauschen werden müssen. Nach Möglichkeit sollte ein eigener Offizier diesen Nachschub regeln.
Die Einsatzleitung wird zu diesem Zeitpunkt bereits auf den Hauptinspektionsoffizier übergegangen sein, der vom Standort der Brandmelderzentrale aus die Kräfte dirigieren und durch manuelle Brandfallsteuerungen unterstützen kann.
Bei einer derartigen Brandausbreitung wird sich der Einsatzleiter in der Regel weitere Kräfte nachholen, die dann das Gebäude gründlich untersuchen.
Die dargelegte Leitlinie bezieht sich auf Brandfälle, in denen keine unvorhersehbaren Komplikationen auftreten und in denen keine zusätzlichen Risiken bestehen, wie beispielsweise in einem “Kranken-Hochhaus”. Für derartige Situationen müßten die Planungen weiter gehen, wobei insbesondere die eigenen Ressourcen - Personal, Atemschutz, Löschmittel, wesentlich ins taktische Kalkül einfließen müßten. Und wesentlich ist bei solchen taktischen Planungen, daß man nicht in der Kategorie des Löscheinsatzes denkt, der von außen in ein Gebäude zu einem Brandherd vorgeht, sondern verinnerlicht, daß man sich quasi ausschließlich im Gebäude bewegt. Die Lösch- und Rettungsfahrzeuge stellen in dieser Denkungsart lediglich Transportmittel dar, bergen aber durchaus wertvolle Ressourcen. Vielleicht kommt das eine oder andere Gerät auch von außen her zum Einsatz. Die Bewegung der Löschkräfte, der Vorstoß, der Rückzug hinter die Gefahrengrenze, das alles aber findet nur im Gebäude statt, eventuell weit entfernt von den Löschfahrzeugen. Die Versorgung in das Gebäude hinein wird damit zur wichtigen Aufgabe, und das Gebäude ist gleichzeitig Gefahr und Hilfe.
Standardisierungen
Als standardisierte Einsatzform ist bei Ausrückungen in Hochhäuser, sofern von außen nichts erkennbar ist und auch keine dezidierten Hinweise auf einen Brand vorliegen, die Einsatzform “Erkundung - Steigleitung!” anzuwenden, die hier nicht im Detail dargelegt werden soll. Die erkundende Truppe hat dabei jedenfalls Atemschutz mit und kann sowohl einen Angriffstrupp wie auch einen provisorischen Rettungstrupp stellen. Des weiteren werden noch Werkzeug, eine Rettungsleine, Rauchfangtürschlüssel (für die Steigleitungsanschlußkästen), Fluchtfiltermasken, die Kübelspritze, zwei Schläuche und ein Strahlrohr mitgeführt. Dieser Einsatz ließe sich durchaus auch in einen Löscheinsatz mit einem Strahlrohr überführen: Bei Naßsteigleitungen bräuchte nur ein Wandhydrant in Betrieb genommen zu werden, bei einer Trockensteigleitung müßte die Nummer 4, die den Aufzug steuert, mit dem Maschinisten die Zubringleitung zur Steigleitung herstellen. Spätestens dann sollte aber zumindest eine zweite Gruppe eingetroffen sein, die dann mit dem Sicherheitsaufzug zur ersten Gruppe aufschließen und diese unterstützen kann. Wenn mehrere Gruppen oder gar eine ganze Bereitschaft gemeinsam an der Einsatzstelle eintreffen, würde der Erkundungseinsatz ähnlich verlaufen: Der Bereitschaftsoffizier könnte noch die Anzeigen der Brandmelderzentrale ablesen, während sich die erkundende Gruppe ausrüstet. Und bei einem erkennbar notwendigen Löscheinsatz kann eine eventuelle Trockensteigleitung mit den dann anfangs vorhandenen Personalreserven leicht in Betrieb genommen werden.
Resümee
Taktische Vorausplanungen, wie sie durch die vorangegangenen Leitlinien und durch die festgelegten Standardeinsatzformen vorgenommen wurden, können natürlich nie alle vorstellbaren Situationen abdecken. In der vorliegenden Form haben sie aber den Vorteil, daß die anfänglichen Tätigkeiten jedes einzelnen Funktionspostens weitgehend in der Linie bleiben, in der sie bei den meisten anderen Standardeinsatzarten auch festgelegt sind. Über über die vorgesehenen Grundfunktionen hinaus ist diese Standardeinsatztaktik weitgehend variabel und beinhaltet - zumindest im Rahmen der festgelegten “ersten Schritte” - noch Reserven. Aber - wie wir alle wissen: Bei den spektakulären Brandschäden, die wir in den letzten Jahren erlebten, kamen immer mehrere Komponenten zusammen, die in diesem Zusammentreffen weder im Kalkül des Vorbeugenden Brandschutzes, noch in einsatztaktischen Vorausplanungen berücksichtigt werden konnten. Und aus diesen Erkenntnissen kann eigentlich nur eine Schlußfolgerung gezogen werden: Gerade die Benutzer eines Hochhauses müssen besonders darauf achten, daß die brandschutztechnischen Parameter so eingehalten werden, wie sie geplant sind. Unter diesen Voraussetzungen wird ein Hochhausbrand mit den Mitteln der Feuerwehr beherrschbar sein, und zwar mit einem vergleichbaren Restrisiko für die Menschen im Hochhaus, wie es auch in allen anderen ordnungsgemäßen Gebäuden gegeben ist.