Brandrauchentlüftung in Tiefgaragen
OBR Dipl.-Ing. Raimund PAMLITSCHKA
„Kein Rauch
ohne Feuer“ sagt ein bekanntes Sprichwort und will ausdrücken, daß hinter
jeder sichtbaren, oft bedrohlichen Erscheinung eine Ursache – wenn auch manchmal
unsichtbar – stecken muß. Für die von einem Brand betroffenen Personen – Opfer
wie Brandbekämpfer – ist die Umkehrung dieses Sprichworts jedoch das entscheidende
Faktum: KEIN FEUER OHNE RAUCH!1
Dieser Brandrauch ist es, von dem bei einem Brandgeschehen die größten Gefahren
sowohl für Menschen als auch Sachwerte ausgehen:
Gefährdungen durch Brandrauch:
A) Toxische
Wirkung
Bei der Verbrennung entstehen zahlreiche toxische Gase (CO, NOx etc.) die
nach John (1) erst bei einer 200-fachen Verdünnung eine unmittelbare Gesundheitsgefährdung
ausschließen lassen.
B) Sichtbehindernde Wirkung
Durch die im Brandrauch enthaltenen Aerosole und Rußpartikel wird Licht absorbiert
und dadurch die Sicht stark eingeschränkt bis verhindert. Durch Sichtbehinderung
geht die Orientierung verloren, was die Fluchtmöglichkeit für Personen und
das Auffinden des Brandherdes und den Löscheinsatz durch die Feuerwehr erschwert
oder verhindert. Nach John (2) und Jin (3) wäre eine Verdünnung mit Faktor
1400 erforderlich, sodaß keine wesentliche Beeinträchtigung von Personen durch
Sichtbehinderung zu erwarten ist. Durch entsprechendes Training und spezielle
Ausrüstung (Kleidung, Atemschutz) ist jedoch ein Feuerwehreinsatz bei wesentlich
geringeren Verdünnungsraten bereits möglich.
C) Wärmetransport durch Rauchgase
Durch diesen physikalisch als Konvektion bezeichneten Vorgang wird Energie
durch den Brandrauch vom Brandherd wegtransportiert und kann somit auch in
großer Entfernung vom eigentlichen Brand Personen verletzen, Gebäudeteile
oder Gegenstände aufheizen und so beschädigen oder in Brand setzen. Auch Personen
oder Gegenstände, die nicht vom Rauch umschlossen sind, können durch die Wärmestrahlung
aus einer ober ihnen schwebenden heißen Rauchschicht verletzt bzw. zerstört
werden.
D) Schlagartiges Durchzünden der Rauchgase – Flash Over
Findet der Brand wegen Fehlens einer ausreichenden Verbrennungsluftzufuhr
unter Sauerstoffmangel statt, enthält der Brandrauch unvollständig verbrannte
gasförmige Verbrennungsprodukte, die bei plötzlicher Luftzufuhr (z.B. durch
Öffnen von Türen) schlagartig durchzünden. Der dadurch rasante Druckanstieg
und Temperaturanstieg unter Bildung von Stichflammen gefährdet oder tötet
Löschmannschaften, alle im Brandraum befindliche (z.B. bewußtlose oder verunfallte)
Personen und kann zu schweren Gebäudeschäden führen.
E) Folgeschäden durch korrosive und verun reinigende Wirkung
Durch die im Brandrauch enthaltenen Säureanhydride, die selbst in Bauteile
diffundieren können, bilden sich in Verbindung mit dem Löschwasser aber auch
mit dem natürlichen Feuchtigkeitsgehalt der Luft noch lange nach dem Brand
aggressive Reagenzien die Sofort- und Langzeitschäden verursachen. Auch eine
bloße Verunreinigung durch den Brandrauch kann Sachwerte empfindlich schädigen.
Anwendung des Gefährdungsbildes auf Garagen
Sonderstellung
von Garagen
Diese Gefährdungen durch Brandrauch kommen naturgemäß in geschlossenen Räumen
besonders zum Tragen, soferne der Rauch nicht in einem Ausmaß abgeführt werden
kann, daß Verhältnisse wie bei einem Brand im Freien herrschen. Dies gilt
selbstverständlich nicht nur für Tiefgaragen, sondern auch für alle anderen
geschlossenen fensterlosen oder mit unzureichend dimensionierten Rauchabzugsöffnungen
versehene quasi geschlossene Räume also auch für geschlossene oberirdische
Garagen.
Garagen nehmen nur aufgrund ihrer normalerweise geringen Raumhöhe (oft nur
2,5 m) und des für PKW typischen Brandverlaufs eine Sonderstellung ein.
Brandverlauf bei PKW-Bränden:
Der Brandverlauf eines PKW wurde anhand von Versuchsserien durch reale PKW
Brände, bei denen u.a. die Energiefreisetzungsrate gemessen wurde, ermittelt
(4,5,6). Die ermittelten Wärmefreisetzungsraten zeigen dabei während der ersten
fünf Minuten einen relativ schwachen dann aber bis zu 15 min. einen rasanten
Anstieg der Energiefreisetzung bis ca. 4 MW (6), der bei Kunststoffkarosserien
innerhalb von 8-12 min. auf 6 MW ansteigen kann um nach 15 min. ebenfalls
auf 4 MW abzufallen (4). Nach 15 min. ist die Energiefreisetzung tendenziell
abnehmend. Die Wahrscheinlichkeit einer Brandübertragung auf benachbarte in
einem Abstand von 0,4 m – 0,8 m geparkte PKW ist aus der Versuchserfahrung
(7,8) nach Meldungen realer Brände und Sichtung der Literatur als gering zu
betrachten. Diese Wahrscheinlichkeit wird jedoch bei PKW mit Kunststoffkarosserien
erheblich größer. Bei einem PKW Brand in einer Tiefgarage in Leipzig, bei
dem ein Trabant beteiligt war, zeigte sich, daß der Brand zwar auf benachbarte
PKW übergriff, diese jedoch durch einen möglichen Löscheinsatz nicht in Vollbrand
gerieten (9).
Der zeitliche
Verlauf der Energiefreisetzung eines solchen Brandes ist die Summe der Energiefreisetzungsraten
der zeitlich versetzt brennenden Einzel-PKW. Es ergibt sich im Wesentlichen
der gleiche Brandverlauf innerhalb von 15 min. wie beim Brand eines PKW danach
steigt die Energiefreisetzung aber weiter an und kann nach 30 min. die 7 MW
Grenze überschreiten.
Folgerungen aus dem Gefährdungsbild für Garagen
Auslösezeitpunkt
für Rauch- und Wärmeabzugsanlagen
Übereinstimmend
kann festgestellt werden, daß bis ca. 5 min. nach Brandausbruch die Sicht
und Temperaturverhältnisse im allgemeinen für die Flucht oder einen Löschangriff
nicht bedrohlich sind. Zwischen 10 min. und 15 min., also unter Umständen
gerade beim Beginn eines Löschangriffes treten die größten Energiefreisetzungsraten
und damit die höchsten Rauchgastemperaturen und die stärkste Rauchgasproduktion
auf.
Eine möglichst frühe, möglichst durch Rauchdetektion ausgelöste ausreichende
Abfuhr der Rauchgase ist deshalb für einen wirkungsvollen Feuerwehreinsatz
unerläßlich.
Dimensionierung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen unter Berücksichtung der
Brandabschnittsgröße und sonstiger brandschutztechnischer Einrichtungen
Umfangreiche Brandsimulationsrechnungen haben hinsichtlich des Rauch- und
Wärmeabzugs für Garagen folgendes ergeben (10):
Kleinere Garagen(brandabschnitte) sind hinsichtlich der Gefährdung durch Brandrauch
(und Energiefreisetzung) wesentlich gefährlicher als große. Die o.a. Gefährdungen
A-E wirken sich bei mangelhafter oder fehlender Rauchabfuhr wegen der rascheren
Auffüllung des kleineren Volumens mit Brandrauch durch den in kleinen wie
großen Volumina gleichartigen Brandverlauf eines PKW drastischer aus.
Ein natürlicher Rauchabzug kommt wegen der erforderlichen großen Zuluft- und
Rauchabzugsöffnungen für Tiefgaragen wegen der resultierenden großen Schachtflächen
realistischerweise nicht in Frage. Tiefgaragen mit einer Nettonutzfläche (Summe
aus Stellplätzen und Rangierflächen) sollten deshalb immer mit einer mechanischen
Rauch- und Wärmeabzugsanlage, die durch rauchempfindliche Detektoren automatisch
ausgelöst wird, ausgestattet werden. Diese ist als Brandrauchabsauganlage
(BRA) gemäß ÖNORM H 6029, Vornorm 01.05.1997, auszuführen (Das bedeutet einen
12-fachen stündlichen Luftwechsel bezogen auf eine Berechungshöhe von mindestens
3 m, falls die Garage weniger als 3 m hoch ist).
Damit die BRA ihre Wirksamkeit entfalten kann und wegen einer ausreichend
raschen Aktivierung durch rauchempfindliche Detektoren , die mindestens je
200 m² Deckenfläche anzuordnen sind, sollen allfällige Unterzüge nicht mehr
als 15 % der lichten Durchfahrtshöhe von der Decke herabreichen oder es soll
durch eine mindestens brandhemmende und nicht brennbare ebene Deckenuntersicht
oder andere geeignete Maßnahmen die ungehinderte Rauch- und Wärmeausbreitung
unter der Decke ermöglicht werden.
Bis 1500 m² Garagen(brandabschnitts)größe scheint durch eine wie o.a. aktivierte
BRA wegen der Übersichtlichkeit und der Distanzen innerhalb des Brandabschnitts
eine erfolgreiche Flucht von Personen und ein wirkungsvoller Feuerwehreinsatz
möglich.
Bei Brandabschnitten
über 1500 m² ist jedoch eine Brandfrüherkennung durch eine Brandmeldeanlage
gemäß TRVB S 123 zur frühen Warnung von Personen und raschen Einleitung der
Brandbekämpfung durch die Feuerwehr sowie zur frühestmöglichen Aktivierung
der BRA unbedingt erforderlich. Nur so kann aufgrund der Melderanzeige an
der Brandmeldeanlage in Verbindung mit der Rauchabfuhr schon in der Entstehungsphase
des Brandes auch in einem großen unübersichtlicheren Brandabschnitt mit größeren
Wegdistanzen eine gezielte wirkungsvolle Brandbekämpfung und eine rechtzeitige
Flucht von Garageninsassen eingeleitet werden.
Selbstverständlich sind wie in anderen Objekten auch in Tiefgaragen Anlagen
zur Rauch- und Wärmeabfuhr nur dann sinnvoll, wenn der Feuerwehreinsatz rasch
durchgeführt werden kann.
Neben sicheren Zugängen (über Schleusen) muß deshalb auch ausreichend Löschwasser,
welches über stationäre Löschhilfeeinrichtungen wie „Steig“leitungen oder
Wandhydranten in die Brandabschnitte der Tiefgarage gelangt, bereitgestellt
werden.
Die im vorliegenden Artikel dargelegten Überlegungen basieren auf Brandversuchen,
rechnerischen Brandsimulationen, Literaturauswertungen und der persönlichen
Einsatzerfahrung des Verfassers und sollen in die laufende Novellierung des
Wiener Garagengesetzes Eingang finden.
1 Bei Bränden mancher Flüssigkeiten (z.B. Alkohol) tritt nur scheinbar kein Rauch auf, da die heißen und toxischen Verbrennungsgase keine Rußpartikel enthalten und somit „durchsichtig“ sind.
Literatur: (1) John R: Ermittlung der erforderlichen Luftvolumenströme zur Verdünnung von Rauchgasen auf ein die Sicht und Gesundheit in Rettungswegen gewährleistendes Maß. Teil 2: Optische Brandrauchdichte Forschungsbericht Nr. 50, Dez. 1983, der Forschungsstelle für Brandschutztechnik an der Universität Karlsruhe (TH) (2) John R: Ermittlung der erforderlichen Luftvolumenströme zur Verdünnung von Rauchgasen auf ein die Sicht und Gesundheit in Rettungswegen gewährleistendes Maß. Teil 3: Optische Brandrauchdichte, Fortsetzung von Teil 2 Forschungsbericht Nr. 59, Jän. 1987, der Forschungsstelle für Brandschutztechnik an der Universität Karlsruhe (TH) (3) Jin T: Studies of emotional instability in smoke from fires Journal of Fire and Flammability Vol. 12 (April 1981) S 130-142 (4) EUREKA Bericht zum Projekt „EU 499 Firetun“: Fires in Transport Tunnels. Studiengesellschaft für Stahlanwendung e.V. Düsseldorf, 1996. (5) Mangs.J; Keski-Rahkonen O: Characterization of the Fire Behaviour of a Burning Passenger Car. Part II: Parametrization of Measured Rate of Heat Release Curves. Fire Safety Journal 23.p 37-49, 1994. (6) Schneider U: Grundlagen zur Festlegung von Brandschutzszenarien für den Brandentwurf. Aus vfdb 3/95 S 92-100, 1995. (7) Bürgi H: Brandversuche an parkierten Fahrzeugen in einem geschlossenen Gebäude vom 10.04.1970 im Gebäude der ehemaligen Schokoladenfabrik „Amor“ in Bern. Geo 04.05.88, 1988. (8) Bericht über Brandversuche durchgeführt in der Parkgarage Steinenschanze, Basel, 24.04.1969. Geo 04.05.88, 1988. (9) Carola Steinert: Feuerübersprung beim PKW-Brand in einer Tiefgarage in Leipzig am 13.02.1996 vfdb 4/97 S 162-169. (10) Lebeda Ch, Pamlitschka R: Private Kommunikation bei der Erstellung wirksamer Brandschutzkonzepte für Garagen mit Hilfe des Brandsimulationscodes MRFL anläßlich der Novellierung des Wiener Garagengesetzes