Berufsbild für Berufsfeuerwehren - die Hintergründe
New Public Management oder NPM: Diesen Ausdruck wird man in nächster Zeit sehr häufig hören. Dahinter verbirgt sich eine Reform der Verwaltung mit zwei Neuerungen: Erstens wird der Bürger als Kunde betrachtet und zweitens sind öffentliche Bedienstete keine Beamten im herkömmlichen Sinn, sondern Unternehmensmitarbeiter, für die das Kriterium „Kundenzufriedenheit“ an oberster Stelle steht. Beförderungen erfolgen nach dem vielzitierten Leistungsprinzip, und es werden nur hochqualifizierte Mitarbeiter, die regelmäßige Fortbildungsprogramme absolvieren, zum Einsatz gebracht.
Warum finden diese angeblichen Neuerungen an dieser Stelle Erwähnung? Eigentlich nur, um darauf hinzuweisen, dass das für alle Berufsfeuerwehrmänner längst ein alter Hut ist. Bei der Feuerwehr geht es darum, jemandem zu helfen, dem schwerwiegende Gefahr droht. Natürlich steht der Kunde, oder in diesem Fall sehr häufig das Unfallopfer im Mittelpunkt sämtlicher Bemühungen, rasch und kompetent Hilfe zu leisten. Auch das sogenannte Leistungsprinzip hat bei den Berufsfeuerwehren längst Eingang gefunden. In den ersten sechs Jahren seiner Dienstzeit muss jeder Feuerwehrmann laufend Prüfungen ablegen, die von einer Kommission bewertet werden. Je nach Prüfungsergebnis erfolgen die weiteren Beförderungen. Fachorientierte Fortbildungsprogramme müssen bis zur Ruhestandsversetzung absolviert werden.
Das wäre
alles schön und gut, wenn es nicht einen wesentlichen Unterschied zu anderen
Berufsgruppen gäbe: das Gefährdungspotential und außergewöhnliche Belastungen
im physischen und psychischen Bereich. Es ist im Feuerwehrdienst leider möglich,
dass Feuerwehrmänner verletzt werden, psychische Schäden davon tragen oder
gar ums Leben kommen. Die Belastungen nehmen ständig zu und in internationalen
Studien hat sich gezeigt, dass die Lebenserwartung von Feuerwehrmännern stressbedingt
zehn Jahre unter dem Durchschnitt liegt. Bei diesem Wert muss man berücksichtigen,
dass Feuerwehrmänner speziell ausgesucht werden, was bedeutet, dass sie nur
aufgenommen werden, wenn sie überdurchschnittlich gesund und topfit sind.
Auch ein psychologischer Aufnahmetest wurde inzwischen eingeführt, um spätere
Probleme zu vermeiden.
Trotzdem verfügen die Feuerwehrmänner über kein eigenes Berufsbild, was schwerwiegende
Folgen haben kann. Dieser Job wird nämlich vom Gesetz her nur als Hilfsarbeitertätigkeit
bewertet, was sich ganz konkret so auswirken kann, dass der Bedienstete bei
einem verletzungs- oder krankheitsbedingten Verlust der Branddiensttauglichkeit
in seinem ursprüglich erlernten Beruf weiterarbeiten soll, und das unter Umständen
nach zwanzig Jahren Feuerwehrdienst! Das wäre nicht nur eine Zumutung, sondern
auch technisch oft gar nicht möglich, denn die Technik entwickelt sich nicht
nur im Bereich der EDV rasant weiter. Ein weiteres Problem stellt der Umstand
dar, dass es mangels Berufsbildes auch keine anerkannten Berufskrankheiten
gibt. Gerade diese, wie zum Beispiel das Posttraumatische Belastungs-Syndrom
bei Einsatzkräften, werden erst in jüngster Zeit genauer erforscht. In verschiedenen
Beiträgen in internationalen Feuerwehr-Fachzeitschriften wird die Meinung
vertreten, dass diese Problematik bis jetzt völlig unterschätzt wurde. Neben
den stressbedingten Schäden drohen auch physische Schäden durch Überbelastung
des Bewegungsapparates. Schließlich gibt es noch das bereits erwähnte Verletzungsrisiko.
Um einen Begriff für die Dimension zu schaffen, sei an dieser Stelle erwähnt,
dass im laufenden Jahr bereits über hundert Mitarbeiter der Wiener Berufsfeuerwehr
einen Dienstunfall erlitten haben. In dieser Statistik finden sich neben kleineren
Verletzungen auch schwere, wie kürzlich bei einem Stiegenhauseinsturz während
einer Brandbekämpfung.
Fassen wir
noch einmal zusammen: Die Anerkennung eines Berufsbildes für die Berufsfeuerwehrmänner
ist eine langjährige Forderung der Gewerkschaft und der Direktionen der Berufsfeuerwehren.
Die Anerkennung der Ausbildung kann kein Problem darstellen, da sie österreichweit
harmonisiert wurde und im internationalen Vergleich auf einem sehr hohen Niveau
erfolgt.
Wo liegen jetzt also die Schwierigkeiten? Die Schaffung des Berufes „Feuerwehrmann/Feuerwehrfrau“
obliegt dem Bund, es bedarf also eines Bundesgesetzes. In mehreren Initiativen
bemühen sich Personalvertretungen und Gewerkschaft, die zuständigen Minister
und Nationalratsabgeordneten zu einer entsprechenden Gesetzesvorlage zu motivieren,
bisher allerdings ohne Erfolg. Es ist daher wichtig, immer wieder auf dieses
Anliegen hinzuweisen und auch eine gesellschaftliche Akzeptanz zu schaffen.
Denn wenn man jemanden im wahrsten Sinne des Wortes ins Feuer schickt, um
ihn dann, wenn etwas passiert, im Regen stehen zu lassen, ist das schlicht
und einfach unmoralisch.
An die zuständigen Politiker ergeht daher zum Thema „Berufsbild für die Berufsfeuerwehren“ der Aufruf: „Helft den Helfern!“
Ing. Alexander Markl