Die Versorgung und die Rettung
von Unfallopfern gilt als gemeinsame Aufgabe der Rettungsdienste und der Feuerwehren.
Durch die Anwesenheit der beiden Organisationen am Ort des Geschehens ist gewährleistet,
dass Maßnahmen der notärztlichen Versorgung sowie der Befreiung und
des Transportes von Verletzten entsprechend der jeweiligen Begebenheiten aufeinander
abgestimmt und Prioritäten in der Vorgehensweise festgelegt werden können.
Welches Verhalten ist jedoch notwendig, sollte eine Löschgruppe alleine
an der Unfallstelle eintreffen und weder ein Arzt, ein Sanitäter noch die
Polizei oder andere Verkehrsteilnehmer anwesend sein? In den Randbereichen Wiens,
beispielsweise in der Amundsenstraße oder der Exelbergstraße, ist
dieses Szenario – speziell in der Zeit zwischen 2 und 5 Uhr – durchaus vorstellbar.
Angenommen ein vollbesetzter Pkw kollidiert mit einem entgegenkommenden Pkw
– Ausgangssituation: 4 Schwerverletzte, davon 2 Personen eingeklemmt. Um welche
Person hat man sich zuerst zu kümmern?
Grundsatz 1 – Gefahren beseitigen und Einsatzstelle absichern
Eine Unfallsituation – wie
die oben beschriebene – kann sicherlich auch für den professionellen Helfer
psychisch sehr belastend sein. Trotzdem ruhig und klar zu überlegen, ist
in solch einer Lage von großer Wichtigkeit,. Dies bedeutet einerseits,
Gefahren zu erkennen und zu beseitigen und andererseits die Einsatzstelle abzusichern.
Während diese Aufgaben von ein oder zwei Personen durchgeführt werden,
obliegt dem Einsatzleiter die weitere Erkundung.
Grundsatz 2 - Personen mit lebensbedrohenden Verletzungen ist vorrangig „Erste Hilfe“ zu leisten
Dabei gilt allgemein, dass jene Personen sofortige Hilfe benötigen, die lebensgefährliche Verletzungen erlitten haben. Das müssen nicht unbedingt die Eingeklemmten sein. Diese Personen sind vorrangig zu betreuen und es sind lebensrettende Sofortmaßnahmen (Maßnahmen im Rahmen der „Ersten Hilfe“) durchzuführen. Der Ersterkundene muss eine Prioritätenreihung bei den Verletzten erstellen. In unserem Beispiel ist demzufolge der Schwerstverletzte mitunter jedoch nicht Eingeklemmte mit Priorität 1 und der nur Eingeklemmte ohne wesentliche erkennbare Verletzungen mit Priorität 4 zu belegen. Es ist daher vorrangig bei der Betreuung mit Priorität 1 zu beginnen, auch wenn das Befreien von eingeklemmten Personen normalerweise die primäre Aufgabe darstellt. . Bei vier Verletzten müßte es daher möglich sein, daß mit Eintreffen einer Löschgruppe mit sechs Feuerwehrmännern nach dem Absichern der Einsatzstelle fast gleichzeitig alle Personen betreut werden und auch mit der Befreiung des Eingeklemmten mit den schwersten Verletzungen begonnen werden kann.
Grundsatz 3 – Personenrettung ist so schonend wie möglich und so rasch als erforderlich durchzuführen
Bei den Befreiungsarbeiten sind hydraulische Rettungsgeräte bevorzugt einzusetzen, da weitgehend erschütterungs- und funkenfrei gearbeitet werden kann. Bei Unfallfahrzeugen neuerer Bauart ist unbedingt auf nicht ausgelöste Sicherheitssysteme wie Air Bag und Gurtstaffer zu achten.
Liegt eine Gefährdung für den Verletzten vor, ist bezüglich der Personenrettung die Geschwindigkeit der Einsatzdurchführung von primärer Bedeutung. Der Verletzte sollte von möglichst vielen Helferhänden ergriffen und sein Kopf fixiert werden. Es ist darauf zu achten, die Person gleichmäßig anzuheben, ohne dass Körperabschnitte nach unten durchhängen.
Bei einer Personenrettung
aus einem Pkw soll in der Praxis nachstehende Methode angewendet werden.
Um den Verletzten herum soll soviel Freiraum wie möglich geschaffen werden.
Ob der Verletzte zuerst mit den Beinen oder mit dem Oberkörper aus dem
Fahrzeug gehoben wird, ist situationsbedingt zu entscheiden. Schonender für
den Verletzten und weniger anstrengend für die Helfer ist es, den Verunfallten
mit dem Oberkörper voran zu bergen. Dazu wird der Oberkörper im Beckenbereich
so gedreht, dass er mit dem Rücken zur nächsten Türe zeigt. Zugleich
sind die Beine im Fahrzeug zu führen und zu stützen. Der Kopf wird
von einem Helfer fixiert. Zwei weitere Helfer stehen sich gegenüber und
stabilisieren den Oberkörper des Verletzen. Dieser wird vorsichtig so weit
aus dem Fahrzeug herausgehoben, dass ein weiteres Helferpaar das Gesäß
stützen kann. Somit liegt der Verletzte auf den vier Armpaaren, der Kopf
wird fixiert und die Beine werden geführt.
Nun kann der Verletzte auf eine Trage gehoben oder auf einem vorbereiteten Platz
(z.B. einer Decke) abgelegt werden.
Bei rasch vorzunehmenden Personenrettungen aus einem Lkw oder Bus ist sinngemäß wie oben beschrieben zu verfahren, jedoch aufgrund des Höhenunterschiedes werden Verletzte in der Regel mit den Beinen voraus geborgen.
Liegt keine Gefährdung vor, so kann der Verletzte bis zum Eintreffen eines Rettungsdienstes durchaus in der vorgefundenen Position versorgt werden. Die notwendigen Maßnahmen für das Bewegen des Verletzten können dann mit dem Notarzt abgesprochen und nach Möglichkeit alle erforderlichen Hilfsmittel wie Halswirbelsäulenschiene, Schaufeltrage, etc. eingesetzt werden.
Kann ausreichend Platz im
Lkw-Führerhaus geschaffen werden, ist der schonende Transport eines Verletzten
– wie nachstehend beschrieben – mittels Schaufeltrage möglich.
Nach der Versorgung durch den Notarzt wird ein Teil der Schaufeltrage unter
das Gesäß des Verletzten gebracht (bei der Rettung des Fahrers mit
dem Kopfteil in Richtung Beifahrersitz). Die zweite Schaufeltragenhälfte
wird unterhalb der Beine eingeschoben. Beim Schließen der beiden Schaufeltragenhälften
muss darauf geachtet werden, dass keine Körperteile eingeklemmt werden.
Unter leichtem Zug (kopfwärts) wird der Verletzte niedergelegt. Dabei sind
die Beine ebenfalls unter leichtem Zug auf die Schaufeltrage zu legen. Nach
dem Angurten wird der Verletzte unter Zuhilfenahme einer möglichst großen
Zahl an Helfern aus dem Fahrzeug gehoben.
Im neuen WSW ist für die Bergung von Unfallopfern eine Rettungsplattform (siehe Bild) vorgesehen. Mit dieser Plattform soll ein schonender Transport von Verletzten über Lkw Fronten, aus Bussen sowie Zugwaggons möglich sein.
Das Board und eine Art von Rückenkorsett – in Amerika standardmäßig in Gebrauch, in Österreich jedoch nur von einigen Rettungsorganisationen eingesetzt – sollen hier als weitere Hilfsmittel Erwähnung finden.
Grundsatz 4 – Übung macht den (Lösch-) Meister
Schwere Verkehrsunfälle
gehören bei einer Großstadtfeuerwehr wie der BF Wien zur Tagesordnung
im Einsatzgeschehen. Daher wird auf das Üben der Personenrettung sowie
auf das Training mit den hydraulischen Rettungsgeräten großer Wert
gelegt.
In der Zugswache Landstraße soll im Jahr 2001 einer Übungsanlage
für Einsätze bei Verkehrsunfällen fertiggestellt
werden. Dies soll die Voraussetzungen schaffen, um die Fortbildungschwerpunkte
Verkehrsunfälle (Pkw, Lkw) und Personenrettung erfolgreich fortsetzen und
die Unfalleinsätze weiter optimieren zu können.
![]() |
Der Autor: BR Gerhard Pober Bereitschaftsoffizier der BF Wien und Leiter des Referates F4 - Technischer Hilfsdienst Hauptfeuerwache Hernals Johann Nepomuk Berger Platz 12 1170 Wien |
© 1999 - 2002 - firefighter.at - Das Online Magazin der Wiener Berufsfeuerwehr