Einleitung

Die Berufsfeuerwehr der Stadt Wien geht in ihrer jetzigen Form auf das Jahr 1686 zurück. In diesem Jahr hatte die Stadt mit der Einstellung von vier Feuerknechten den Grundstein für die heute bestehende Organisation gelegt. Auch heute ist die Feuerwehr der Stadt Wien ein Teil der Wiener Stadtverwaltung und trägt den Namen Magistratsabteilung 68 - Feuerwehr und Katastrophenschutz. Der aktuelle Mannschaftsstand beträgt rund 1600 Mann. Das Schutzgebiet ist 415 km2 groß und hat eine Nord-Süd-Erstreckung von 27 km und eine Ost-West-Erstreckung von 23 km. In Wien leben dzt. ca. 1,8 Mio. Menschen.

Organisation

Jeder Feuerwehrbeamte (außer Kanzlei- und Werkstättenpersonal) versieht einen 24-stündigen Wechseldienst. Die Mannschaft ist in zwei Dienstgruppen (Gruppe A und B) geteilt; der Dienstantritt ist 07:25 Uhr, das Dienstende am nächsten Tage zur gleichen Zeit. Rund um die Uhr sind ca. 480 Mann im Dienst und versehen in den 25 über Wien verteilten Feuerwachen ihre Arbeit.
Das Schutzgebiet ist in neun Brandschutzsektionen aufgeteilt. Zu jeder Brandschutzsektion gehören eine Hauptfeuerwache sowie verschiedene Nebenwachen. Die Unterscheidung der Wachen ist durch die Besetzung mit Fahrzeugen und Mannschaften gegeben. Eine “Hauptfeuerwache” ist grundsätzlich mit einem Kommandofahrzeug, drei Löschfahrzeugen (Bergelöschfahrzeug, Universallöschfahrzeug, Rüstlöschfahrzeug) und mit einer Drehleiter (30 Meter) besetzt. Zusätzlich können noch Sonderfahrzeuge wie Kranfahrzeug oder Großtankfahrzeug, Wechselladerfahrzeuge und Atemschutzfahrzeuge auf diesen Wachen stationiert sein.
Die nächst kleinere Wacheeinheit stellt die “Zugswache” dar. Diese Wache ist mit zwei Löschgruppenfahrzeugen besetzt, zusätzlich können auch hier Sonderfahrzeuge stationiert sein. Die kleinste Wacheform ist die “Gruppenwache”. Hier steht ein Löschfahrzeug - in der Regel ein Bergelöschfahrzeug - bereit. Die Wachen sind so über das Stadtgebiet gestreut, daß das erste Einsatzfahrzeug spätestens fünf Minuten nach dem Alarm die Einsatzstelle erreichen kann. Neben den Wachen der Berufsfeuerwehr gibt es noch zwei Freiwillige Feuerwehren im Bereich Süßenbrunn und Breitenlee sowie 56 Betriebsfeuerwehren. Im Normalfall stehen

47 Löschgruppen,
12 Drehleitern,
11 Kommandofahrzeuge,
4 Großtankfahrzeuge,
3 Kranfahrzeuge,
20 Wechselaufbauten,

zudem eine Vielzahl von Sonderfahrzeugen rund um die Uhr im Dienst. Für den Katastropheneinsatz steht eine Betriebsreserve zur Verfügung, so daß die Anzahl der Löschgruppen im Bedarfsfall nahezu verdoppelt werden kann.

Die Alarmierung

Es gibt drei Arten, ein Schadensereignis bei der Feuerwehr anzuzeigen. Die häufigste Variante ist die telefonische Anzeige über den Notruf 122. Weiters ist eine Alarmweiterleitung über eine Brandmeldeanlage oder eine mündliche Anzeige auf jeder Feuerwache möglich. Wenn die Wache wegen eines anderen Einsatzes nicht besetzt ist, besteht trotzdem die Möglichkeit, beispielsweise einen Brand anzuzeigen, da jede Feuerwache im Eingangsbereich mit einer Gegensprechanlage ausgestattet ist. Über diese erreicht man die Nachrichtenzentrale in der Hauptfeuerwache, wo sämtliche Einsätze für ganz Wien zentral bearbeitet und koordiniert werden. Jeder Notruf wird dort von einem Nachrichtenbeamten entgegengenommen, der die Adresse und die Einsatzart in den Einsatzleitrechner eingibt. Dieser Rechner erstellt nun einen Alarmierungsvorschlag. Ist der diensthabende Beamte mit dem computergesteuerten Vorschlag einverstanden, kann er die betreffenden Wachen auf Knopfdruck alarmieren. Sind aufgrund der eingelangten Meldungen dann weitere Fahrzeuge erforderlich, kann der Vorschlag entsprechend abgeändert werden.
Beim eigentlichen Alarmierungsvorgang werden von der Nachrichtenzentrale über feuerwehreigene Kabel auf den benötigten Feuerwachen die Alarmbeleuchtungen eingeschaltet, und über Lautsprecheranlage ertönt ein akustisches Signal. Anschließend wird der Einsatzbefehl durchgegeben, wobei die alarmierten Fahrzeuge, Einsatzadresse und Einsatzart durchgesagt werden. Gleichzeitig werden über die Alarmdrucker die einsatzrelevanten Daten in den Fahrzeughallen schriftlich ausgegeben. Wenn sich ein benötigtes Fahrzeug beispielsweise gerade auf einer Außenübung befindet, wird es über Funk zum Einsatz beordert. Nach dem Ende der Alarmdurchsage eilen die alarmierten Mannschaften in die Fahrzeughallen, rüsten sich mit der erforderlichen Schutzausrüstung aus und besetzen die Fahrzeuge. Der Gruppenkommandant holt vom Drucker den schriftlichen Einsatzbefehl und quittiert mittels Knopfdruck die Alarmierung. Damit wird die Information über die ordnungsgemäße Alarmierung an den Einsatzleitrechner übermittelt, welcher andernfalls ein Notprogramm starten würde. Anschließend fahren die Fahrzeuge die Einsatzstelle an. Die maximale “Ausrückedauer”, also jene Zeitspanne, die zwischen Alarmierung und Ausrückung verstreicht, beträgt bei Tag 30 Sekunden und in der Nacht 60 Sekunden.
Sind die Fahrzeuge am Einsatzort angekommen, wird dies vom Fahrzeugkommandanten über Datenfunk der Nachrichtenzentrale angezeigt. Nach dem Einsatz werden noch an der Einsatzstelle die verwendeten Atemschutzgeräte ausgetauscht und die Wassertanks der Löschfahrzeuge sofort wieder aufgefüllt. Auf den Feuerwachen werden dann in weiterer Folge die gebrauchten Schläuche durch frisch überprüfte ersetzt. Durch diese Maßnahmen ist gewährleistet, daß die Löschfahrzeuge jederzeit einsatzbereit sind.
Nach jedem Einsatz wird auf der Wache ein Protokoll angefertigt. Dieses enthält einen Einsatzbericht mit allen wichtigen Daten. Die Protokolle werden zentral in der EDV gespeichert und dienen als Unterlagen für rechtliche Angelegenheiten sowie zum Erstellen der Statistiken.

Der Katastrophenschutz

Sinkt die Anzahl der einsatzbereiten Löschgrup- pen durch einen Großeinsatz (wie etwa beim Brand in der Hofburg 1992) oder durch eine große Zahl von Einsätzen (bei einem Elementarereignis) auf weniger als 21 Gruppen, kann vom diensthabenden Einsatzleitdirektor “Erhöhte Einsatzbereitschaft” ausgelöst werden. Sinkt die Zahl unter 15, ist dieser Ausnahmezustand automatisch von der Nachrichtenzentrale auszulösen. Die Verständigung der Wachen erfolgt über die Alarmeinrichtungen; die ausgerückten Kräfte werden über Funk vom Ausnahmezustand in Kenntnis gesetzt. Ab diesem Zeitpunkt ist der Einsatzleitdirektor ständig in der Nachrichtenzentrale erreichbar, der gesamte Übungs- und Schulbetrieb wird eingestellt, sämtliche Fahrzeuge, die sich auf Dienstfahrten befinden, haben sofort auf ihre Wache einzurücken. In so einer Situation darf auch nach der Dienstablöse um 07:25 Uhr kein Beamter ohne Genehmigung der Feuerwehrdirektion die Feuerwache verlassen.
Ist ein Ereignis so dimensioniert, daß es mit der im Dienst befindlichen Mannschaft nicht mehr bewältigt werden kann, wird vom Einsatzleitdirektor “Erweiterte Einsatzbereitschaft” ausgelöst. In solchen Fällen wird die dienstfreie Mannschaft eines Katastrophensprengels einberufen. Dies geschieht über Telefon, auch über Rundfunk und Fernsehen. Die so angesprochenen Beamten haben sich sofort auf ihre Feuerwache zu begeben. Diese Beamten lösen die schon lange im Einsatz befindliche Mannschaft ab und besetzen Reservefahrzeuge.
Im Falle einer "Katastropheneinsatzbereitschaft", welche ausschließlich vom Branddirektor oder einem seiner Stellvertreter ausgelöst werden kann, müssen alle dienstfreien Mannschaften (Alarmierung aller fünf Katastrophensprengel) einrücken. Hier werden auch die 8-Stunden-Bediensteten der Werkstätten aufgefordert, an ihren Arbeitsplatz zu kommen.
Die Nachrichtenzentrale der Feuerwehr übernimmt auch die Verständigung anderer Dienststellen und hält engen Kontakt zu der im Wiener Rathaus eingerichteten Katastrophenleitzentrale. In dieser tritt ein Krisenstab zusammen, welcher je nach Art der Katastrophe entsprechend besetzt ist.

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