Die Berufsfeuerwehr
der Stadt Wien geht in ihrer jetzigen Form auf das Jahr 1686 zurück. In diesem
Jahr hatte die Stadt mit der Einstellung von vier Feuerknechten den Grundstein
für die heute bestehende Organisation gelegt. Auch heute ist die Feuerwehr der
Stadt Wien ein Teil der Wiener Stadtverwaltung und trägt den Namen Magistratsabteilung
68 - Feuerwehr und Katastrophenschutz. Der aktuelle Mannschaftsstand beträgt
rund 1600 Mann. Das Schutzgebiet ist 415 km2 groß und hat eine Nord-Süd-Erstreckung
von 27 km und eine Ost-West-Erstreckung von 23 km. In Wien leben dzt. ca. 1,8
Mio. Menschen.
Organisation
Jeder Feuerwehrbeamte
(außer Kanzlei- und Werkstättenpersonal) versieht einen 24-stündigen Wechseldienst.
Die Mannschaft ist in zwei Dienstgruppen (Gruppe A und B) geteilt; der Dienstantritt
ist 07:25 Uhr, das Dienstende am nächsten Tage zur gleichen Zeit. Rund um die
Uhr sind ca. 480 Mann im Dienst und versehen in den 25 über Wien verteilten
Feuerwachen ihre Arbeit.
Das Schutzgebiet ist in neun Brandschutzsektionen aufgeteilt. Zu jeder
Brandschutzsektion gehören eine Hauptfeuerwache sowie verschiedene Nebenwachen.
Die Unterscheidung der Wachen ist durch die Besetzung mit Fahrzeugen und Mannschaften
gegeben. Eine “Hauptfeuerwache” ist grundsätzlich mit einem Kommandofahrzeug,
drei Löschfahrzeugen (Bergelöschfahrzeug, Universallöschfahrzeug, Rüstlöschfahrzeug)
und mit einer Drehleiter (30 Meter) besetzt. Zusätzlich können noch Sonderfahrzeuge
wie Kranfahrzeug oder Großtankfahrzeug, Wechselladerfahrzeuge und Atemschutzfahrzeuge
auf diesen Wachen stationiert sein.
Die nächst kleinere Wacheeinheit stellt die “Zugswache” dar. Diese Wache
ist mit zwei Löschgruppenfahrzeugen besetzt, zusätzlich können auch hier Sonderfahrzeuge
stationiert sein. Die kleinste Wacheform ist die “Gruppenwache”. Hier
steht ein Löschfahrzeug - in der Regel ein Bergelöschfahrzeug - bereit. Die
Wachen sind so über das Stadtgebiet gestreut, daß das erste Einsatzfahrzeug
spätestens fünf Minuten nach dem Alarm die Einsatzstelle erreichen kann. Neben
den Wachen der Berufsfeuerwehr gibt es noch zwei Freiwillige Feuerwehren im
Bereich Süßenbrunn und Breitenlee sowie 56 Betriebsfeuerwehren. Im Normalfall
stehen
47 Löschgruppen,
12 Drehleitern,
11 Kommandofahrzeuge,
4 Großtankfahrzeuge,
3 Kranfahrzeuge,
20 Wechselaufbauten,
zudem eine Vielzahl von Sonderfahrzeugen rund um die Uhr im Dienst. Für den Katastropheneinsatz steht eine Betriebsreserve zur Verfügung, so daß die Anzahl der Löschgruppen im Bedarfsfall nahezu verdoppelt werden kann.
Die Alarmierung
Es gibt drei
Arten, ein Schadensereignis bei der Feuerwehr anzuzeigen. Die häufigste Variante
ist die telefonische Anzeige über den Notruf 122. Weiters ist eine Alarmweiterleitung
über eine Brandmeldeanlage oder eine mündliche Anzeige auf jeder
Feuerwache möglich. Wenn die Wache wegen eines anderen Einsatzes nicht besetzt
ist, besteht trotzdem die Möglichkeit, beispielsweise einen Brand anzuzeigen,
da jede Feuerwache im Eingangsbereich mit einer Gegensprechanlage ausgestattet
ist. Über diese erreicht man die Nachrichtenzentrale in der Hauptfeuerwache,
wo sämtliche Einsätze für ganz Wien zentral bearbeitet und koordiniert werden.
Jeder Notruf wird dort von einem Nachrichtenbeamten entgegengenommen, der die
Adresse und die Einsatzart in den Einsatzleitrechner eingibt. Dieser Rechner
erstellt nun einen Alarmierungsvorschlag. Ist der diensthabende Beamte mit dem
computergesteuerten Vorschlag einverstanden, kann er die betreffenden Wachen
auf Knopfdruck alarmieren. Sind aufgrund der eingelangten Meldungen dann weitere
Fahrzeuge erforderlich, kann der Vorschlag entsprechend abgeändert werden.
Beim eigentlichen Alarmierungsvorgang werden von der Nachrichtenzentrale über
feuerwehreigene Kabel auf den benötigten Feuerwachen die Alarmbeleuchtungen
eingeschaltet, und über Lautsprecheranlage ertönt ein akustisches Signal. Anschließend
wird der Einsatzbefehl durchgegeben, wobei die alarmierten Fahrzeuge, Einsatzadresse
und Einsatzart durchgesagt werden. Gleichzeitig werden über die Alarmdrucker
die einsatzrelevanten Daten in den Fahrzeughallen schriftlich ausgegeben. Wenn
sich ein benötigtes Fahrzeug beispielsweise gerade auf einer Außenübung befindet,
wird es über Funk zum Einsatz beordert. Nach dem Ende der Alarmdurchsage eilen
die alarmierten Mannschaften in die Fahrzeughallen, rüsten sich mit der erforderlichen
Schutzausrüstung aus und besetzen die Fahrzeuge. Der Gruppenkommandant holt
vom Drucker den schriftlichen Einsatzbefehl und quittiert mittels Knopfdruck
die Alarmierung. Damit wird die Information über die ordnungsgemäße Alarmierung
an den Einsatzleitrechner übermittelt, welcher andernfalls ein Notprogramm starten
würde. Anschließend fahren die Fahrzeuge die Einsatzstelle an. Die maximale
“Ausrückedauer”, also jene Zeitspanne, die zwischen Alarmierung und Ausrückung
verstreicht, beträgt bei Tag 30 Sekunden und in der Nacht 60 Sekunden.
Sind die Fahrzeuge am Einsatzort angekommen, wird dies vom Fahrzeugkommandanten
über Datenfunk der Nachrichtenzentrale angezeigt. Nach dem Einsatz werden noch
an der Einsatzstelle die verwendeten Atemschutzgeräte ausgetauscht und die Wassertanks
der Löschfahrzeuge sofort wieder aufgefüllt. Auf den Feuerwachen werden dann
in weiterer Folge die gebrauchten Schläuche durch frisch überprüfte ersetzt.
Durch diese Maßnahmen ist gewährleistet, daß die Löschfahrzeuge jederzeit einsatzbereit
sind.
Nach jedem Einsatz wird auf der Wache ein Protokoll angefertigt. Dieses enthält
einen Einsatzbericht mit allen wichtigen Daten. Die Protokolle werden zentral
in der EDV gespeichert und dienen als Unterlagen für rechtliche Angelegenheiten
sowie zum Erstellen der Statistiken.
Der Katastrophenschutz
Sinkt die Anzahl
der einsatzbereiten Löschgrup- pen durch einen Großeinsatz (wie etwa beim Brand
in der Hofburg 1992) oder durch eine große Zahl von Einsätzen (bei einem Elementarereignis)
auf weniger als 21 Gruppen, kann vom diensthabenden Einsatzleitdirektor “Erhöhte
Einsatzbereitschaft” ausgelöst werden. Sinkt die Zahl unter 15, ist dieser
Ausnahmezustand automatisch von der Nachrichtenzentrale auszulösen. Die Verständigung
der Wachen erfolgt über die Alarmeinrichtungen; die ausgerückten Kräfte werden
über Funk vom Ausnahmezustand in Kenntnis gesetzt. Ab diesem Zeitpunkt ist der
Einsatzleitdirektor ständig in der Nachrichtenzentrale erreichbar, der gesamte
Übungs- und Schulbetrieb wird eingestellt, sämtliche Fahrzeuge, die sich auf
Dienstfahrten befinden, haben sofort auf ihre Wache einzurücken. In so einer
Situation darf auch nach der Dienstablöse um 07:25 Uhr kein Beamter ohne Genehmigung
der Feuerwehrdirektion die Feuerwache verlassen.
Ist ein Ereignis so dimensioniert, daß es mit der im Dienst befindlichen Mannschaft
nicht mehr bewältigt werden kann, wird vom Einsatzleitdirektor “Erweiterte
Einsatzbereitschaft” ausgelöst. In solchen Fällen wird die dienstfreie Mannschaft
eines Katastrophensprengels einberufen. Dies geschieht über Telefon, auch über
Rundfunk und Fernsehen. Die so angesprochenen Beamten haben sich sofort auf
ihre Feuerwache zu begeben. Diese Beamten lösen die schon lange im Einsatz befindliche
Mannschaft ab und besetzen Reservefahrzeuge.
Im Falle einer "Katastropheneinsatzbereitschaft", welche ausschließlich
vom Branddirektor oder einem seiner Stellvertreter ausgelöst werden kann, müssen
alle dienstfreien Mannschaften (Alarmierung aller fünf Katastrophensprengel)
einrücken. Hier werden auch die 8-Stunden-Bediensteten der Werkstätten aufgefordert,
an ihren Arbeitsplatz zu kommen.
Die Nachrichtenzentrale der Feuerwehr übernimmt auch die Verständigung
anderer Dienststellen und hält engen Kontakt zu der im Wiener Rathaus eingerichteten
Katastrophenleitzentrale. In dieser tritt ein Krisenstab zusammen, welcher
je nach Art der Katastrophe entsprechend besetzt ist.
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