Historisches
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Vom „Rauchfangköhrer“ zum Inspektionsrauchfangkehrer der Wiener Berufsfeuerwehr
Die erste feuerpolizeiliche Ordnung 1432 besagt unter anderem, dass die geschworenen Vierer – eine Art Bau-, Weg-, Feld- und Feuerpolizei des beginnenden 15. Jahrhunderts - gegen eine gewisse Taxe mindestens zweimal im Jahr, das erste Mal gleich nach der Vorstellung beim Stadtrat, das zweitemal zwischen St. Gilgen (1. September) und St. Michael (29. September) vor der Heizperiode die Beschauung der Heizstellen durchzuführen haben. Das sind im weitesten Sinne die Aufgaben eines Rauchfangkehrers. In der Feuerordnung vom 22. Mai 1454 ist zu lesen, dass es zu den prophylaktischen Weisungen gehört auch die laufend vorgeschriebene Kehrung der Rauchfänge durch befugte Handwerker durchführen zu lassen.
In der Feuerordnung von Leopold I. 1688 ist zwar öfter die Rede von regelmäßigen Feuerbeschauungen (Rauchfänge) durch die Rauchfangköhrer – Meister aber diese gehörten noch lange nicht der Feuerwehr an. 1706 erfolgten die Visiten bei den Rauchfängen und Feuerstätten durch Steuerdiener welche dem Stadtrat unterstanden.
Eine Löschkostenberechnung aus dem Jahre 1723, als das sogenannte „Hasenhaus“ in der Kärtnerstraße brannte, weist zum ersten Mal im Punkt zwei der Unterkammerrechnung aus:
Für zwei Rauchfangkehrer aus dem Unterkammeramt je ein Gulden. Darüber hinaus wurden natürlich Feuerknechte, Kutscher, Übergeher, Tagwerker usw. beschäftigt. Diese Löschkostenaufstellungen sind oft die einzigen schriftlichen Aufzeichnungen aus dieser Zeit, welche Rückschlüsse auf die Tätigkeiten zulassen!
Am 25. Juni 1747 entstand eine Feuersbrunst in Folge derer der Unterkämmerer wieder Übergeher, Zimmer- Leuth und Rauchfangköhrer zusammen dem Feuer zugeeyllet sind.
Von St. Anna sprang das Feuer auf den Klein- Mariazeller Hof über wonach “mit zweyen greten Kasten- Spritzen“ Maurermeister, Rauchfangkehrer und Zimmerleute entsandt wurden.
Am 5. August 1748 kam es zu einem Feuer in der Reitschul des Fürsten Schwarzenberg auf dem Heumarkt. In den Personalkostenrechnungen schienen für zwei Rauchfangkehrergesellen und vier Zimmerleute, welche nachts im Unterkammeramt anwesend sein müssen und zum Löschen beordert wurden, zwölf Gulden als Bezahlung auf.
1748 reicht der Unterkämmerer Ferdinand Schrenk einen „ Vorschlag der Feuerlöschungs – Manipulation“ ein, in dem unter anderem geschrieben steht: Bey ersten Angriff.
Erstlich der Amtsschreiber, die Rauchfangköhrer und Feuerknecht, wo es am nöthigsten ist, mit denen Spritzen und Feuerämpern anföhre.
Weiters heißt es etwas später: Die Rauchfangkehrer sollten, wie schon oben gemeldet, die nächste am Feuer sich gebrauchen lassen, die Rauchfäng schliefen, mit dem zuereichenden Wasser das Feuer löschen und die Bränd abraumen.
Die Rauchfangkehrer spielten in dieser Zeit eine große Rolle. Abgesehen davon, dass sie selbst bemüht waren, stets einsatzbereit zu sein, erfuhren sie auch eine Förderung der Obrigkeiten.
Inspektionsrauchfangkehrerfahrzeug 1928: Drei Räder
Inspektionsrauchfangkehrerfahrzeug 2004: Vier Räder